Dos and Don'ts Verlagsvertrag

Der Artikel “Darf ich einen Verlagsvertrag ablehnen? 6 Fragen, die du dir stellen solltest” von Franziska und der Beitrag “Warum ich einen Vertrag angenommen habe” von Laura zeigen, wie individuell die Entscheidung für oder gegen einen Verlagsvertrag ist. Trotzdem gibt es gewissen Regeln, die ein solcher Vertrag einhalten sollte – leider ist das nicht immer der Fall. Immer wieder hören wir von schwarzen Schafen, die den Autorinnen und Autoren nicht das Versprochene bieten oder sie mit grenzwertigen Klauseln in die Enge treiben. Deshalb schreibe ich in diesem Artikel über die Dos and Don’ts beim Verlagsvertrag.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung und kann nicht auf konkrete Verträge, Verlage oder Fälle eingehen. Wir berichten hier über allgemeine Aspekte. Der Inhalt spiegelt lediglich unsere Erfahrungen wieder.

Die Don’ts

1. Der berühmte Druckkostenzuschuss

Spricht man über dubiose Verlagsangebote, stößt man als erstes auf den Druckkostenzuschuss. Diese Verlage verpflichten ihre Autor:innen dazu, sich an den Druckkosten zu beteiligen. Das ist ein No Go! Leider geht es inzwischen so weit, dass manchmal sogar die Beteiligung an Lektorat und Buchsatz gefordert wird.

Wir sagen: Lass die Finger von so einem Vertrag. Ersten kannst du dein Buch auch im Selfpublishing veröffentlichen, wenn dir ein Verlagsvertrag Kosten verursacht (was er übrigens niemals tun sollte). Zweitens hast du nicht die alleinige Kostenkontrolle und kannst nicht prüfen, welche Ausgaben wirklich nötig waren und welche nicht. Dann übernimm lieber komplett allein die Verantwortung für dein Buchbaby!

2. Urheber- oder Nutzungsrechte dauerhaft abtreten

Merke dir: Du kannst dein Urheberrecht nicht abtreten. Dein Werk wird immer dir gehören – und das 70 Jahre über deinen Tod hinaus.

Du kannst aber das Nutzungsrecht abtreten. Manche – für uns unseriöse – Verlage wollen das Nutzungsrecht an deinem Manuskript sogar lebenslang haben.

Wir sagen: Überlege dir gut, ob du einen solchen Vertrag eingehen möchtest! Ist ein solcher Vertrag deine erstes Angebot, kann es verlockend sein. Aber denke dran: Je mehr du dich mit dem Büchermachen beschäftigst und Einblicke bekommst, um so selbstsicherer wirst du. Und irgendwann in der Zukunft willst du deine Werke vielleicht doch lieber selbst veröffentlichen oder anders verwerten. Dann hast du mit solch einem Vertrag schwere Karten. Oder stell dir vor, du willst gar nicht mehr, dass dein Debüt zu kaufen ist, weil du dich als Schriftsteller:in weiterentwickelt hast. Wie wäre es, darauf keinen Einfluss zu haben?

3. Einfaches Nutzungsrecht und ausschließliches Nutzungsrecht begrenzt abgeben

Es gibt Verlage, die möchten einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte haben. Diese Bedingung ist nicht so extrem, wie das zuvor beschriebene lebenslange Abtreten deiner Rechte. Trotzdem beachte Folgendes:

Ein einfaches Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber gemäß § 31 Abs. 2 UrhG zur Nutzung des Werks auf die erlaubte Art, während ein ausschließliches Nutzungsrecht (§ 31 Abs. 3 UrhG) dazu berechtigt, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen einschließlich des Urhebers auf die erlaubte Art zu nutzen. Dem Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts ist es zusätzlich gestattet, einfache Nutzungsrechte einzuräumen.

https://scidecode.com/manual-wissenschaftliches-publizieren/typische-verlagsvertraege/ (Stand 24.04.2021)

Das ausschließliche Nutzungsrecht wird gerne mit dem Argument begründet, dass du dein Manuskript oder ähnliche Ideen nicht anderen Verlagen anbieten sollst. Der Verlag möchte mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht sozusagen sicherstellen, dass er die exklusiven Rechte hast. Das geht aber auch anders, wie du unter den Dos erfahren wirst.

Beispiel:
Du schreibst Ratgeber und hast bei Verlag A ein Buch zum Thema “Minimalismus auf Reisen” geschrieben. Durch ein ausschließliches Nutzungsrecht darf niemand anderes Textauszüge verwenden – auch du als Urheberin nicht.

Wir sagen: Sprich mit dem Verlag über solche Bedingungen und lass dir genau erklären, welche Nutzungsarten gemeint sind und was du noch darfst oder nicht darfst. Ganz wichtig: Prüfe, wie lange und auf welche Inhalte diese Abtretung der Nutzungsrechte angewendet wird! In den Dos erklären wir dir, welche Rechteabtretung die beste Möglichkeit ist!

4. Auch folgende Buchideen mit diesem Verlag veröffentlichen müssen

Vorweg muss ich natürlich sagen, dass es toll ist, wenn ein Verlag schon ankündigt, dass er deine nächsten Buchprojekte auch realisieren will. Das sollte aber ein Angebot und keine Pflicht sein! Stelle dir mal vor, du schreibst erst Fantasy und dann Krimis, aber alle Titel müssen im gleichen Verlag erscheinen! Ob du damit wirklich alle potentiellen Leserinnen und Leser erreichst?

Wir sagen: Halte dir viele Optionen offen und binde dich nicht fest an einen Verlag – egal wie gut die Zusammenarbeit ist! Lektorinnen und Lektoren können kündigen, die Nachfolger unsympathisch sein oder ein Verlag seine ganze Ausrichtung wechseln. Als Autor:in repräsentierst du den Verlag. Deshalb frag dich: Kann ich mir wirklich vorstellen auf meinem gesamten Weg als Schriftsteller:innen diesen Verlag öffentlich zu vertreten?

Verlagsvertrag was erlaubt

Die Dos

1. Rechte zur Verbreitung und Vervielfältigung

Irgendein Recht braucht der Verlag von dir, um dein Buch veröffentlichen zu können. Schließlich hast du (für immer) das Urheberrecht und ohne eine vertragliche Regelung wäre die Buchveröffentlichung für den Verlag ein Risiko. Es ist daher normal, dass du gebeten wirst, das Recht zur Verbreitung und das Recht zur Vervielfältigung abzugeben. Heutzutage wirst du auch das Recht an der elektronischen Verbreitung abgeben müssen, da viele Verlage auch Onlinemedien bedienen.

Wir sagen: Diese beiden Rechte musst du i.d.R. an den Verlag abgeben – auch für online. Beachte, dass du dabei aber beispielsweise eine zeitliche Befristung einfügen kannst. Frag beim Verlag nach, ob sie dir diese Optionen geben – Fragen kostet nichts und nur wer fragt, bekommt Antworten.

2. Autor:innenhonorar vom Netto

Netto klingt erstmal schlecht, oder? Ist es aber nicht.
Das Honorar für Autorinnen und Autoren wird i.d.R. vom Nettoladenpreis (Preis – Mehrwertsteuer) oder Nettoerlös (Preis – Mehrwertsteuer – Rabatte/Skonti) berechnet. Ich finde, wenn man weiß, dass Netto einfach nur heißt, dass Steuer und Rabatte abgezogen wurden, kann man die Verlagssicht verstehen. Schließlich sind das Ausgaben, die der Verlag nicht für sich behält oder “in die eigene Tasche wirtschaftet”.

Wir sagen: Diese Berechnung ist völlig normal und logisch. Du wirst kaum einen Vertrag finden, der dir mehr als Anteile am Netto bietet. Wenn doch, dann schreib uns! 🙂

3. Das Cover

Franziska hat in ihrem Artikel “Darf ich einen Verlagsvertrag ablehnen? 6 Fragen, die du dir stellen solltest” erzählt, dass sie sich mit der Bedingung unwohl gefühlt hat, dass zwar das Okay der Autorin oder des Autors eingeholt werden muss, sie aber beim Cover vermutlich nicht viel mitreden dürfte.

Ich finde das sehr verständlich und empfehle auch dir, dir Gedanken über das Thema zu machen. Denn die Verlage wollen natürlich, dass das Cover zum Verlagsprogramm passt und daher mitreden.

Wir sagen: Wenn du alleine über das Cover entscheiden möchtest, musst du wohl ins Selfpublishing gehen. Meine Erfahrung ist, dass immer ein Kompromiss gefunden wird, wenn Autor:in und Verlag unterschiedlicher Meinung sind. Ich habe noch nie ein Buchcover released, das Autor:innen nicht wollte. Aber das muss nicht die Regel sein: Andere Verlage sind vielleicht kompromissloser. Deshalb solltest du dir vor den Verhandlungen Gedanken machen, wie wichtig dir ein Mitspracherecht beim Cover ist.

Fazit: Du musst ALLES verstehen und ein Bauchgefühl haben

Laura und Franziska haben es beide in ihren Artikeln geschrieben: Du musst auf dein Bauchgefühl hören. Denn wenn du den richtigen Verlag für dich finden möchtest, geht es nicht nur um die harten Fakten, sondern auch um die Zusammenarbeit. Ist dir dein:e Lektor:in sympathisch? Hast du das Gefühl, dass der Verlag und du die gleichen Ziele verfolgt?

Trotzdem hoffe ich, dass ich dir zeigen konnte, wie wichtig es ist, auch das Gedruckte im Vertrag zu verstehen. Und wenn du nicht alles zu 100 % verstehst, dann frag nach – beim Verlag, bei anderen Autor:innen, bei Juristen.

Dein Bauchgefühl braucht Futter, um dir die richtige Richtung zu zeigen.

Photo by S O C I A L . C U T on Unsplash

Photo by Tonik on Unsplash

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